| 65189 Wiesbaden | ||||||||
| Liste für ein Land |
Name der Partei und Anschrift - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung1) Eine Partei kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die Kurzbezeichnung ihrer Mitgliedervereinigung im Wahlgebiet sowie ihres europäischen Zusammenschlusses anfügen. | ||||||||
| der/des | ||||||||
| für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||||||
| 1. | Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber und | |||||||
| Ersatzbewerber für das Land | 2) Bundesland angeben. | vorgeschlagen: | ||||||
| Lfd. Nr. | Familienname Vornamen | Beruf oder Stand | Geburtsdatum Geburtsort | Anschrift (Hauptwohnung) - Straße, Hausnummer - Postleitzahl, Wohnort | ||||
1. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |||||
| Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |||||
2. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |||||
| Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |||||
3. | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |||||
| Ersatz- be- werber | .................................................. | .................................................................................................... | ................................................................... | |||||
| usw. |
| 2. | Vertrauensperson für die Liste ist: | |||||||
Familienname, Vorname | ||||||||
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse | ||||||||
| Stellvertretende Vertrauensperson ist: | ||||||||
Familienname, Vorname | ||||||||
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse | ||||||||
| 3. | Der Liste sind | Anlagen beigefügt, und zwar | ||||||
a) |
| Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union3) Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag. | |||||||
b) |
| Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz), | |||||||
c) |
| Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger3) Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag. | |||||||
d) |
| Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgern3) Maßgeblicher Stichtag ist der Wahltag. | |||||||
e) |
| Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner4) Bei Listen von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. | |||||||
| f) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz), | |||||||
| g) | die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten4) Bei Listen von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. | |||||||
| h) | eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder4) Bei Listen von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Die Liste muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so muss die Liste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Land unterzeichnet sein. | |||||||
| i) | eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände6) Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt. | |||||||
Ort, Datum | ||||||||
| Unterschriften des Vorstandes des Landesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen Vereinigung5) Die Liste muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes des Wahlvorschlagsberechtigten, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat ein Wahlvorschlagsberechtigter keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so muss die Liste von allen Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände im Land unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn dieser innerhalb der Einreichungsfrist eine entsprechende schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt. |
Name | Name | Name | ||||||
Funktion | Funktion | Funktion | ||||||