Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort) | ||||||
Unentgeltliche Beförderung in Deutschland durch ... | ||||||
Wahlschein-Nr. | Wahlbezirk | 1) Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden. |
| Wahlbrief |
| An | ||||||
| ....................................................... 3) Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 59 Abs. 2 EuWO einzusetzen. | ||||||
| ....................................................... 4) Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen. | ||||||
| ....................................................... 5) Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen. | ||||||
| In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen | ||||
| 1. | den Wahlschein | |||
| und | ||||
| 2. | den verschlossenen weißen | |||
| Stimmzettelumschlag mit dem darin | ||||
| befindlichen Stimmzettel. | ||||
| Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. | ||||
| Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort 6) Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist). | ||||
| Die Versendung durch .............. 2) Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle das amtlich bekannt gemachte Postunternehmen einzusetzen. | ||||