- 1.
die Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung anzuwenden;
| - 1.
Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden. - 2.
Kenntnis der Arten von Gefahrenmomenten an Bord. - 3.
Fähigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit Gefahrenmomenten an Bord vermeiden, z. B.: - •
Fahrzeugbewegungen, - •
Vorkehrungen für den sicheren Ein- und Ausstieg (z. B. Landungssteg Beiboote), - •
sicheres Stauen beweglicher Gegenstände, - •
Arbeiten mit Maschinen, - •
Erkennen elektrischer Gefahren, - •
Brandschutz und Brandbekämpfung, - •
professioneller Gebrauch von Handwerkzeug, - •
professioneller Gebrauch von tragbarem Elektrowerkzeug, - •
Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften, - •
Beseitigung von Rutsch-, Sturz- und Stolpergefahren.
- 4.
Kenntnis der einschlägigen gesundheits- und sicherheitsbezogenen Arbeitsanweisungen bei Tätigkeiten an Bord. - 5.
Kenntnis der anwendbaren Vorschriften betreffend sichere und nachhaltige Arbeitsbedingungen. - 6.
Fähigkeit, für Personal oder Fahrzeug potenziell gefährliche Tätigkeiten verhindern, z. B.: - •
Be- und Entladung, - •
Festmachen und Ablegen, - •
Höhenarbeiten, - •
Arbeiten mit Chemikalien, - •
Arbeiten mit Batterien, - •
während des Aufenthalts im Maschinenraum, - •
Heben von Lasten (manuell und mechanisch), - •
Betreten von und Arbeiten in geschlossenen Räumen.
|
- 2.
persönliche Schutzausrüstung zur Unfallverhütung zu benutzen;
| - 1.
Kenntnis der Verfahren für die Benutzung der erforderlichen Ausrüstung für Arbeitssicherheit an Bord. - 2.
Fähigkeit, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen, z. B.: - •
Augenschutz, - •
Atemschutz, - •
Gehörschutz, - •
Kopfschutz, - •
Schutzkleidung.
|
- 3.
bei Rettungsarbeiten zu schwimmen und Unterstützung zu leisten;
| - 1.
Fähigkeit, Schwimmkenntnisse für Rettungsarbeiten einzusetzen. - 2.
Fähigkeit, Rettungsausrüstung bei Rettungsarbeiten zu benutzen. - 3.
Fähigkeit, Betroffene zu retten und zu transportieren.
|
- 4.
Fluchtwege zu benutzen;
| - 1.
Kenntnis der bei einer Evakuierung zu befolgenden Verfahren (entsprechend den lokalen Gegebenheiten an Bord). - 2.
Fähigkeit, Fluchtwege frei zu halten.
|
- 5.
interne Notfallkommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen;
| Fähigkeit, Notfallkommunikations- und Alarmsysteme sowie -ausrüstung zu benutzen. |
- 6.
die Bestandteile von Bränden und Zündarten und -quellen zu unterscheiden;
| - 1.
Kenntnis der möglichen Brandursachen bei verschiedenen Tätigkeiten sowie der Brandklassen gemäß der Europäischen Norm (EN) oder einer gleichwertigen Norm. - 2.
Kenntnis der Bestandteile des Verbrennungsprozesses. - 3.
Fähigkeit, die Grundsätze der Brandbekämpfung anzuwenden.
|
- 7.
verschiedene Arten von Feuerlöschern zu unterscheiden und zu benutzen;
| - 1.
Kenntnis der verschiedenen Merkmale und Klassen von Feuerlöschern. - 2.
Fähigkeit, verschiedene Methoden der Brandbekämpfung und Löschgeräte und feste Löschanlagen anzuwenden, z. B.: - •
Klassen von Feuerlöschern, - •
Gebrauch verschiedener Arten tragbarer Feuerlöscher, - •
Auswirkungen des Windes beim Annähern an das Feuer.
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- 8.
Erste Hilfe zu leisten.
| - 1.
Kenntnis der allgemeinen Grundsätze der Ersten Hilfe, einschließlich der Beurteilung von Körperschäden bzw. der Beeinträchtigung von Körperfunktionen, an Bord eines Fahrzeugs nach Einschätzung einer Situation. - 2.
Fähigkeit, die körperliche und geistige Verfassung sowie die persönliche Hygiene im Falle von Erster Hilfe zu wahren. - 3.
Kenntnis der einschlägigen Maßnahmen bei Unfällen entsprechend den anerkannten bewährten Verfahren. - 4.
Fähigkeit, Erfordernisse der Betroffenen und Bedrohungen für die eigene Sicherheit einzuschätzen. - 5.
Fähigkeit, die in Notfällen erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, einschließlich: - a)
Betroffene in die richtige Lage zu bringen, - b)
Wiederbelebungstechniken anzuwenden, - c)
Blutungen zu stillen, - d)
angemessene Maßnahmen der grundlegenden Schockbehandlung anzuwenden, - e)
angemessene Maßnahmen im Falle von Verbrennungen und Verbrühungen anzuwenden, einschließlich von durch Strom verursachten Unfällen, - f)
Betroffene zu retten und zu transportieren.
- 6.
Fähigkeit, Verbände provisorisch anzulegen und Material aus der Erste-Hilfe-Ausrüstung anzuwenden.
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