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Anlage 2 [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (BinSchPersV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Befähigungen
Teil 3 Besatzung
Teil 4 Pflichten
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten
Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
§ 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
§ 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
§ 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
§ 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
§ 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
§ 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
§ 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
§ 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
§ 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
§ 137 (weggefallen)
§ 138 Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden
§ 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 140 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
§ 141 Umtausch von Radarbescheinigungen
§ 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
§ 143 Umschreibung von Fahrerlaubnissen der Klassen D1 und D2
§ 144 Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
Anhang 1 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Sehvermögen nach Diagnosecode H 00–59
Anhang 2 zu Anlage 4 Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen nach Diagnosecode H 68–95
Anhang 3 zu Anlage 4 Bemerkungen zu der Tabelle und den Anhängen
Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2) Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars
Anhang 2 zu Anlage 6a Muster für den Zulassungsbescheid
Anhang 3 zu Anlage 6a Muster für den Nachweis der praktischen Tätigkeit
Anlage 7 (zu § 29) Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) Befähigungsstandards für die Betriebsebene
Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) Befähigungsstandards für die Führungsebene
Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2) Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken
Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas – LNG)
Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 21 (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Anhang 1 zu Anlage 21 Bescheinigung über die Teilnahme an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt
Anhang 2 zu Anlage 21 Lernziele
Anlage 22 (zu § 54) Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
Anlage 23 (zu § 58) Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen
Anhang 1 zu Anlage 23 Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang für atemschutzgerättragende Personen in der Binnenschifffahrt
Anhang 2 zu Anlage 23
Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) Muster Fährschifferzeugnis
Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) Muster Behördenschifferzeugnis
Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4) Muster Sportschifferzeugnis
Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster Kleinschifferzeugnis
Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1) Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein
Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen
Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt
Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2) Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
Anlage 32 (zu § 137 Absatz 2) (weggefallen)
Anlage 33 (zu § 138) (weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
Teil 7: Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 2)
1.
Donau:
von km 2 249,00 (Liegestelle Vilshofen) bis km 2 322,02 (Unterwasser Schleuse Straubing)
2.
Elbe:
von km 3,44 (Grenze zu Tschechien) bis km 607,50 Oortkaten (Obere Grenze des Hamburger Hafens) mit Ausnahme der Fahrt zwischen
2.1
der Zufahrt zum Industriehafen Magdeburg (Elbe-km 332,75) und dem Rothenseer Verbindungskanal (Elbe-km 333,65) sowie
2.2
der Hohnstorfer Brücke (Elbe-km 568,90) und der Einmündung des Elbeseitenkanals (Elbe-km 573,50)
3.
Rhein:
von Rhein-km 335,92 (Schleuse Iffezheim) bis Rhein-km 857,40 (Spyck'sche Fähre/Grenze zu den Niederlanden)
4.
Weser:
von km 000,00 (Hann. Münden) bis km 204,47 (Minden)