- 1.
bei der Überwachung der Antriebsmaschinen und Antriebssysteme Unterstützung zu leisten;
| - 1.
Kenntnis der Grundsätze von Antriebssystemen. - 2.
Kenntnis der verschiedenen Arten von Antriebsmaschinen sowie ihrer Konstruktion, Leistung und Terminologie. - 3.
Kenntnis von Funktion und Betrieb der Luftzufuhr, Kraftstoffzufuhr, Schmiermittel, Kühlung und des Abgassystems. - 4.
Kenntnis der Haupt- und Hilfsmaschinen. - 5.
Fähigkeit, grundlegende Prüfungen durchzuführen und ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Antriebsmaschinen sicherzustellen.
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- 2.
die Hauptmaschinen und die Hilfseinrichtungen für den Betrieb vorzubereiten;
| - 1.
Kenntnis der Anlasssysteme der Hauptmaschinen, Hilfseinrichtungen und der hydraulischen und pneumatischen Systeme gemäß Anweisungen. - 2.
Kenntnis der Grundsätze des Umsteuerns des Antriebes. - 3.
Fähigkeit, die Maschinen im Maschinenraum gemäß der Prüfliste für die Abfahrt vorzubereiten. - 4.
Fähigkeit, das Anlasssystem und die Hilfseinrichtungen gemäß Anweisungen zu verwenden, z. B. die Steuerungsausrüstung. - 5.
Fähigkeit, die Hauptmaschinen gemäß den Anlassverfahren anzulassen. - 6.
Fähigkeit, die hydraulischen und pneumatischen Systeme zu benutzen.
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- 3.
angemessen auf Funktionsstörungen der Antriebsmaschinen zu reagieren;
| - 1.
Kenntnis der Steuerungs- und Überwachungsanlagen im Maschinenraum und der Meldeverfahren für Funktionsstörungen. - 2.
Fähigkeit, Funktionsstörungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen im Falle von Funktionsstörungen zu ergreifen, einschließlich der Meldung an die Führung des Fahrzeugs.
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- 4.
die Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, zu bedienen;
| - 1.
Kenntnis des sicheren Betriebs und der Steuerung der Maschinen im Maschinenraum, in Ballastzellen und Bilgen entsprechend den Verfahren. - 2.
Fähigkeit, die sichere Funktion und den Betrieb der Maschinen im Maschinenraum zu kontrollieren und das Bilge- und Ballastsystem instand zu halten, einschließlich: Meldung von Zwischenfällen im Zusammenhang mit Umpumpvorgängen und Fähigkeit, Tankfüllstände korrekt zu messen und zu melden. - 3.
Fähigkeit, das Abschalten der Maschinen nach dem Einsatz vorzubereiten und durchzuführen. - 4.
Fähigkeit, Bilge-, Ballast- und Ladungspumpensysteme zu bedienen.
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- 5.
Unterstützung bei der Überwachung elektronischer und elektrischer Geräte zu leisten;
| - 1.
Kenntnis elektronischer und elektrischer Systeme und Komponenten. - 2.
Kenntnis von Gleich- und Wechselstrom. - 3.
Fähigkeit, Kontrollinstrumente zu überwachen und auszuwerten. - 4.
Kenntnis des Magnetismus und des Unterschieds zwischen natürlichen und künstlichen Magneten. - 5.
Kenntnis des elektrohydraulischen Systems.
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- 6.
die Generatoren vorzubereiten, einzuschalten, anzuschließen und zu wechseln und ihre Systeme und den Landanschluss zu überprüfen;
| - 1.
Kenntnis der Kraftanlage. - 2.
Fähigkeit, die Schalttafel zu benutzen. - 3.
Fähigkeit, den Landanschluss zu benutzen.
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- 7.
Funktionsstörungen und häufige Fehler zu definieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung zu beschreiben;
| - 1.
Kenntnis der Maßnahmen bei Funktionsstörungen außerhalb des Maschinenraums und der Maßnahmen zur Schadensverhütung. - 2.
Fähigkeit, häufige Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Schadensverhütung an mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen zu ergreifen.
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- 8.
die erforderlichen Werkzeuge zur Gewährleistung der allgemeinen technischen Sicherheit einzusetzen.
| - 1.
Kenntnis der Eigenschaften und Grenzen der zur Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung eingesetzten Prozesse und Materialien. - 2.
Fähigkeit, bei der Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung sichere Arbeitsmethoden anzuwenden.
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