Anlage 7 (zu § 29)
Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 23 - 24)
Inhalte von Lehrgängen über die grundlegende Sicherheitsausbildung
Der Lehrgang vermittelt die nachstehend genannten theoretischen und praktischen Inhalte. Das geschieht durch eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie, die das Erreichen der notwendigen Handlungskompetenz sicherstellt. Die Dauer des Lehrgangs sollte mindestens drei Tage betragen, darf diese Dauer aber auch nicht erheblich überschreiten.
- I.
Verwendung der Rettungsmittel gegen das Ertrinken
Zeitrahmen: ca. 6 Stunden
- 1.
Rettungsmittel an Bord eines Fahrzeugs
Inhalte: Zusammenfassende Darstellung möglicher Rettungsmittel an Bord und ihrer Funktion
- 2.
Gefahren nach einem Sturz ins Wasser
Inhalte: Gefahren der Strömung, der Wassertemperatur und des Schiffsverkehrs beim Überbordgehen; Gefahr der Unterkühlung; Gefahr des Kälteschocks; Probleme bei der Rettung aus dem Wasser; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unterkühlung
- 3.
Rettungsweste
Inhalte: Aufbau und Funktion der Rettungsweste, Prüfung auf Einsatzbereitschaft; korrektes Anlegen der Rettungsweste
Art der Vermittlung: Praktische Unterweisung mit Auseinanderfalten und anschließendem Zusammenlegen der Rettungsweste; zudem möglichst mit Auslösung der Rettungsweste im Wasser
- II.
Die besondere Arbeitsumgebung an Bord eines Fahrzeugs
Zeitrahmen: ca. 3 Stunden
- 1.