Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1)
Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 22)
Ärztlicher Nachweis über das Ergebnis der Untersuchung der Tauglichkeit in der Binnenschifffahrt
| Name, Vorname (falls vorhanden auch Geburtsname) des Untersuchten |
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| Geburtsdatum und -ort | Ausgewiesen durch Vorlage von (Personalausweis oder Reisepass oder anderes amtliches Identitätsdokument) |
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| Name und Vorname des untersuchenden Arztes |
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| Anschrift | Telefonische Erreichbarkeit |
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Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen und psychischen Tauglichkeit nach den Vorgaben in Anlage 4 der Binnenschiffspersonalverordnung über medizinische Tauglichkeitskriterien (allgemein und in Bezug auf das Hörvermögen) und in Bezug auf das Sehvermögen nach § 23 der Binnenschiffspersonalverordnung mit den folgenden Ergebnissen untersucht:
- ☐
Dauerhaft untauglich
- ☐
Vorübergehend untauglich, voraussichtlich bis ____________
- ☐
Tauglich ohne Einschränkungen
- ☐
Tauglichkeit befristet bis ____________
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