| Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt | ||||||||||
| Identnummer des Instituts | ||||||||||||
| Prüfungsverband1 Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen. | Institut | |||||||||||
| □ Einzelanzeige | □ Sammelanzeige Dies ist Teilanzeige Nr. von insgesamt Teilanzeigen | mit Wirkung vom: |
| □ Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG) | □ Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG) | |
| □ Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG) | ||
| □ Erwerb | □ Veränderung | □ Aufgabe |
| ⃞ CRR-Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) | ⃞ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG) | ⃞ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
| ⃞ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) | ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) | ⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB) |
| ⃞ Finanzinstitut (Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). | ⃞ Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) | ⃞ Anbieter von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR) |
| ⃞ Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR) | ⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR) | ⃞ Versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 VAG) |
| ⃞ Versicherungsunternehmen eines Drittstaats (§ 7 Nr. 34 VAG) | ⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nr. 31 VAG) | ⃞ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
| ⃞ sonstiges Unternehmen | ⃞ sonstiger Anteilseigner |
| Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen Personen | Identnummer (falls bekannt) | |||||
| PLZ6 Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben. | Sitz | Staat | ||||
| Register-Nr./Amtsgericht6 Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben. | Rechtsträgerkennung7 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen. | Wirtschaftszweig8 Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“. | Servicenummer9 Servicefeld für die elektronische Einreichung. | |||
| Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung) | Identnummer (falls bekannt) | |||||
| PLZ | Sitz | Staat | ||||
| Rechtsträgerkennung7 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen. | Wirtschaftszweig8 Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“. | Servicenummer9 Servicefeld für die elektronische Einreichung. | ||||
| wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Anteilseigners/Beteiligungs- unternehmens | Firma12 Zu dem unter Nummer 3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht; Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden. (lt. Registereintragung) mit PLZ6 Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben. Register-Nr./Amtsgericht6 Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben. Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“. zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9 Servicefeld für die elektronische Einreichung. | Kapitalanteil13 Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. | Kapital des Instituts/ Unternehmens16 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Tsd. Euro | Stimm- rechts- anteil13 Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. in Prozent | Verhältnis zum Institut18 Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. | ||||||||
| in Prozent | Tsd. Euro | ||||||||||||
| Besondere Bemerkungen19 Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung. | |
| Sachbearbeiter/in | Telefon-Nr. | |||||
| Ort/Datum | Firma/Unterschrift |