| Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt | ||||||||||
| Identnummer des Instituts2 Ggf. Identnummer der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft. | ||||||||||||
| Prüfungsverband1 | ||||||||||||
| Institut/Finanzholding-Gesellschaft/ gemischte Finanzholding-Gesellschaft |
| □ Einzelanzeige | □ Sammelanzeige Dies ist Teilanzeige Nr. von insgesamt Teilanzeigen | mit Wirkung vom: |
| □ Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG) | □ Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 13, Abs. 1a Nr. 2 KWG) | |
| □ Befreiung (§ 31 Abs. 3 KWG) | ||
| Nachgeordnete Unternehmen von | □ Instituten/Finanzholding-Gesellschaften/gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 12a Abs. 1 Satz 3 KWG) | |
| □ Finanzholding-Gesellschaften/gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 24 Abs. 3a Satz 2, 4 und 5 KWG) | ||
| □ Entstehen | □ Veränderung | □ Beendigung |
| ⃞ CRR -Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) | ⃞ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG) | ⃞ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
| ⃞ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG) | ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG) | ⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB) |
| ⃞ Finanzinstitut (Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). | ⃞ Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG) | ⃞ Anbieter von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR) |
| ⃞ Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR) | ⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR) | ⃞ Versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 VAG) |
| ⃞ Versicherungsunternehmen eines Drittstaats (§ 7 Nr. 34 VAG) | ⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nr. 31 VAG) | ⃞ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG) |
| ⃞ sonstiges Unternehmen |
| Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung) | Identnummer (falls bekannt) | |||||
| PLZ6 Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben. | Sitz | Staat | ||||
| Register-Nr./Amtsgericht6 Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben. | Rechtsträgerkennung7 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen. | Wirtschaftszweig8 Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“. | Servicenummer9 Servicefeld für die elektronische Einreichung. | |||
| wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungs- unternehmens | Firma12 Zu dem unter Nummer 3 angegebenen Unternehmen müssen die weiteren Angaben (Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung, Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Unternehmens muss eingetragen werden. (lt. Registereintragung) mit PLZ6 Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben. Register-Nr./Amtsgericht6 Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben. Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben. Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“. Servicefeld für die elektronische Einreichung. | Kapitalanteil13 Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). | Kapital des Unternehmens16 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Tsd. Euro | Stimm- rechts- anteil13 Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. in Prozent | Verhältnis zum Institut18 Ist das Beteiligungsunternehmen ein Tochterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Tochter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. | |||||||||
| in Prozent | Tsd. Euro | |||||||||||||
| Nenn- wert14 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. | Buch- wert15 Der Buchwert ist entsprechend dem vom Institut angewandten Buchführungsstandard (beispielsweise HGB, IFRS oder US GAAP) zu ermitteln. | |||||||||||||
| □ ja | □ nein |
| □ ja | □ nein19 Falls „nein“ angekreuzt wird, ist dies zu begründen, ggf. sind weitere Unterlagen beizufügen. |
| Besondere Bemerkungen21 Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung. |
| Sachbearbeiter/in | Telefon-Nr. | |||||
| Ort/Datum | Firma/Unterschrift |