Abschnitt I Voraussetzungen der Todeserklärung. Lebens- und Todesvermutungen
Abschnitt II Zwischenstaatliches Recht
Abschnitt III Verfahren bei Todeserklärungen
Abschnitt IV Verfahren bei Feststellung der Todeszeit
Abschnitt V Inkrafttreten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Abschnitt VI
§ 38
Aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen und aus Entscheidungen gemäß § 37 Abs. 2 findet die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung statt.