Abschnitt I Voraussetzungen der Todeserklärung. Lebens- und Todesvermutungen
Abschnitt II Zwischenstaatliches Recht
Abschnitt III Verfahren bei Todeserklärungen
Abschnitt IV Verfahren bei Feststellung der Todeszeit
Abschnitt V Inkrafttreten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Abschnitt VI
§ 17 - Digitale Gesetze
§ 17
Jeder Antragsberechtigte kann neben dem Antragsteller oder an dessen Stelle in das Verfahren eintreten. Durch den Eintritt erlangt er die rechtliche Stellung eines Antragstellers. Der Eintritt ist auch zur Einlegung eines Rechtsmittels zulässig.