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§ 5 Hauptzollamt Bielefeld - Digitale Gesetze
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (HZAZustV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zuständigkeitsübertragungen
§ 5 Hauptzollamt Bielefeld
Dem Hauptzollamt Bielefeld wird die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Münster, mit Ausnahme des Kreises Borken, übertragen.