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§ 22 Hauptzollamt Koblenz - Digitale Gesetze
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (HZAZustV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zuständigkeitsübertragungen
§ 22 Hauptzollamt Koblenz
Dem Hauptzollamt Koblenz werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Saarbrücken sowie
2.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Saarbrücken.