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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (HZAZustV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
§ 20 Hauptzollamt Karlsruhe - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zuständigkeitsübertragungen
§ 20 Hauptzollamt Karlsruhe
Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.