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Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (HZAZustV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
§ 12 Hauptzollamt Erfurt - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zuständigkeitsübertragungen
§ 12 Hauptzollamt Erfurt
Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.