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§ 24 Hauptzollamt Krefeld - Digitale Gesetze
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter (HZAZustV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zuständigkeitsübertragungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Zuständigkeitsübertragungen
§ 24 Hauptzollamt Krefeld
Dem Hauptzollamt Krefeld werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
die Zollprüfungen und die Präferenzprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Duisburg,
2.
die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf,
3.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Aachen, Duisburg, Düsseldorf und Köln sowie
4.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Duisburg und Düsseldorf.