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§ 19 - Digitale Gesetze
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (BWahlGV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
§ 19
(weggefallen)