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Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen
Abschnitt 2 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten
Abschnitt 3 Gastställe
Abschnitt 4 Viehkastrierer
Abschnitt 5 Wanderschafherden
Abschnitt 6 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen
Abschnitt 7 Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 8 Zeugnisse, Kontrollbücher
Abschnitt 9 Tierhaltung
Abschnitt 10 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
Abschnitt 11 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004
Abschnitt 12 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
Abschnitt 13 Kennzeichnung von Einhufern nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262
Abschnitt 14 Sonstige Tierhaltungen
Abschnitt 15 Schlussvorschriften
§ 48 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 15: Schlussvorschriften
§ 48 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)