Abschnitt 1 Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes"
Abschnitt 2 Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes"
§ 2 Errichtung
Aus den Zuführungen nach § 14a Absatz 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird eine „Versorgungsrücklage des Bundes“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.