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§ 28 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (UErgG)
Abschnitt I Umwandlung von Uraltguthaben
Abschnitt II Ergänzung sonstiger umstellungsrechtlicher Vorschriften
Abschnitt III Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Abschnitt IV Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt I: Umwandlung von Uraltguthaben
§ 28
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