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§ 43 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (TierHaltKennzG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Abschnitt 3 Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
Abschnitt 4 Überwachung
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 43 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.