Abschnitt 2 Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs
Abschnitt 3 Zuständigkeits- und Schlussvorschriften
§ 2 Deutscher Bundestag - Digitale Gesetze
§ 2 Deutscher Bundestag
Lebenswichtige Einrichtungen sind der Polizeivollzugsdienst beim Deutschen Bundestag und die technischen Arbeitseinheiten des Deutschen Bundestages, deren Ausfall die Tätigkeit des Deutschen Bundestages erheblich beeinträchtigen würde.