Unterabschnitt 3 Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
Unterabschnitt 4 Berechtigung für Langstreckenflug
Unterabschnitt 5 Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
Unterabschnitt 6 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
Unterabschnitt 10 (weggefallen)
Abschnitt 2 Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
§ 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
Der Antrag auf Erteilung der Zulassung für genehmigte Ausbildungseinrichtungen muss folgende Angaben enthalten:
1.
die in Anlage 3 genannten Angaben,
2.
eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der nach § 26 zuständigen Stelle beantragt worden ist, und
3.
bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften außerdem den Namen und die Anschrift der vertretungsberechtigten Personen.
Für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung als Ausbildungsbetrieb nach § 106 Absatz 3 gelten die Vorgaben des Anhangs IV 147.A.15 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 entsprechend.