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§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis - Digitale Gesetze
Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
Abschnitt 2 Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zur Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal richten sich für
1.
zugelassene Ausbildungsorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,
2.
genehmigte Ausbildungseinrichtungen nach dieser Verordnung,
3.
Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung nach § 106 nach dieser Verordnung,
4.
Ausbildungsbetriebe für freigabeberechtigtes Personal nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014.