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Schlussformel - Digitale Gesetze
Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Studium
Teil 2 Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 3 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
§ 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
§ 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
§ 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
Anlage 3 (zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
Anlage 4 (zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Anlage 5 (zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Anlage 6 (zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
Anlage 7 (zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
Anlage 8 (zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 9 (zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
Anlage 10 (zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 11 (zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.