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Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Studium
Teil 2 Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 3 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
§ 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
§ 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
§ 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
Anlage 3 (zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
Anlage 4 (zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Anlage 5 (zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Anlage 6 (zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“
Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“
Anlage 7 (zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme“
Anlage 8 (zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 9 (zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme“
Anlage 10 (zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 11 (zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht
Anlage 12 [object Object] - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1)
Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 359, S. 46 – 47)
I.
Grundfächer
–
Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie
–
Grundbegriffe der Pathologie
–
Grundbegriffe der Bakteriologie, Virologie und Parasitologie
–
Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie
–
Kinderheilkunde, insbesondere in Bezug auf Neugeborene
–
Hygiene, Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten
–
Ernährung und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings
–
Grundbegriffe der Soziologie und sozialmedizinischer Fragen
–
Grundbegriffe der Arzneimittellehre
–
Psychologie
–
Pädagogik
–
Gesundheits- und Sozialrecht und Aufbau des Gesundheitswesens
–
Berufsethik und Berufsrecht
–
Sexualerziehung und Familienplanung
–
Gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind
II.
Spezifische Fächer für Hebammen
–
Anatomie und Physiologie
–
Embryologie und Entwicklung des Fötus
–
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
–
Pathologie in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
–
Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Elternschaft, einschließlich psychologischer Aspekte
–
Vorbereitung der Entbindung, einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung
–
Analgesie, Anästhesie und Wiederbelebung
–
Physiologie und Pathologie des Neugeborenen
–
Betreuung und Pflege des Neugeborenen
–
Psychologische und soziale Faktoren