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§ 15 Wahlen - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO)
Eingangsformel
I. Abschnitt Zusammensetzung und Einberufung
II. Abschnitt Verfahrensbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
II. Abschnitt: Verfahrensbestimmungen
§ 15 Wahlen
Wahlen werden mit verdeckten Stimmzetteln durchgeführt.