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Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (GemAusGO)
Eingangsformel
I. Abschnitt Zusammensetzung und Einberufung
II. Abschnitt Verfahrensbestimmungen
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Zur Ausführung des Artikels 53a des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Gemeinsamen Ausschuß die folgende Geschäftsordnung beschlossen: