Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Bahnanlagen
Dritter Abschnitt Fahrzeuge
Vierter Abschnitt Bahnbetrieb
Fünfter Abschnitt Personal
Sechster Abschnitt Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
§ 64a Eisenbahnbedienstete - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
§ 64a Eisenbahnbedienstete
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64 gelten nicht für Bedienstete der Eisenbahnen in Ausübung ihres Dienstes.