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§ 19 Sitzungen - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 1980)
Eingangsformel
I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter und Schriftführer
II. Wahl des Bundeskanzlers
III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat
IV. Fraktionen
V. Die Mitglieder des Bundestages
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
VII. Ausschüsse
VIII. Vorlagen und ihre Behandlung
IX. Behandlung von Petitionen
X. Der Wehrbeauftragte des Bundestages
XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages
XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
VI.: Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 19 Sitzungen
Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.