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§ 19 Sitzungen - Digitale Gesetze
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 1980)
Eingangsformel
I. Wahl des Präsidenten, der Stellvertreter und Schriftführer
II. Wahl des Bundeskanzlers
III. Präsident, Präsidium und Ältestenrat
IV. Fraktionen
V. Die Mitglieder des Bundestages
VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 19 Sitzungen
§ 20 Tagesordnung
§ 21 Einberufung durch den Präsidenten
§ 22 Leitung der Sitzungen
§ 23 Eröffnung der Aussprache
§ 24 Verbindung der Beratung
§ 25 Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache
§ 26 Vertagung der Sitzung
§ 27 Worterteilung und Wortmeldung
§ 28 Reihenfolge der Redner
§ 29 Zur Geschäftsordnung
§ 30 Erklärung zur Aussprache
§ 31 Erklärung zur Abstimmung
§ 32 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
§ 33 Die Rede
§ 34 Platz des Redners
§ 35 Rededauer
§ 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung
§ 37 Ordnungsgeld
§ 38 Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages
§ 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
§ 40 Unterbrechung der Sitzung
§ 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen
§ 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung
§ 43 Recht auf jederzeitiges Gehör
§ 44 Wiedereröffnung der Aussprache
§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit Folgen der Beschlußunfähigkeit
§ 46 Fragestellung
§ 47 Teilung der Frage
§ 48 Abstimmungsregeln
§ 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln
§ 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde
§ 51 Zählung der Stimmen
§ 52 Namentliche Abstimmung
§ 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
VII. Ausschüsse
VIII. Vorlagen und ihre Behandlung
IX. Behandlung von Petitionen
X. Der Wehrbeauftragte des Bundestages
XI. Beurkundung und Vollzug der Beschlüsse des Bundestages
XII. Abweichungen und Auslegung dieser Geschäftsordnung
Inhaltsverzeichnis
VI.: Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 19 Sitzungen
Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.