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Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (AKG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Teil Ablösung von Kapitalanlagen
Vierter Teil
Fünfter Teil
Sechster Teil Schlußvorschriften
§ 98 Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Teil: Schlußvorschriften
Dritter Abschnitt: Sonstige Schlußvorschriften
§ 98 Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn
Die für die Verwaltung der allgemeinen Bundesschuld jeweils geltenden Vorschriften gelten sinngemäß für die Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn.