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§ 98 Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn - Digitale Gesetze
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (AKG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Teil Ablösung von Kapitalanlagen
Vierter Teil
Fünfter Teil
Sechster Teil Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Vertragshilfevorschriften
Zweiter Abschnitt Auflösung der auf Grund des Anleihestockgesetzes und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Treuhandvermögen
Dritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften
§ 95 Unmittelbare Haftung der Beamten aus Amtspflichtverletzungen
§ 96
§ 97 Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes
§ 98 Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn
§ 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes
§ 100 Kraftloswerden von Wertpapieren
§ 101 Londoner Schuldenabkommen
§ 102 Ansprüche ausländischer und staatenloser Bürger
§ 103 Gerichtliche Verfahren für Ansprüche ausländischer und staatenloser Gläubiger
§ 104 Regelungen von Verbindlichkeiten der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
§ 105 Leistungsausschluß für Tätigkeit gebietsfremder Behörden
§ 106 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
§ 107 Freistellung von Verwaltungsgebühren
§ 108 Amts- und Rechtshilfe
§ 109 Sondervorschriften für Berlin
§ 110 Sondervorschriften wegen des Saarlandes
§ 111 Berlin-Klausel
§ 112 Inkrafttreten
Anlage (zu § 30)
Inhaltsverzeichnis
Sechster Teil: Schlußvorschriften
Dritter Abschnitt: Sonstige Schlußvorschriften
§ 98 Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn
Die für die Verwaltung der allgemeinen Bundesschuld jeweils geltenden Vorschriften gelten sinngemäß für die Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn.