§ 31 Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
- 1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
- 2.
die Rechtsform des Betriebes,
- 3.
die Waldfläche.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 31: Zur Anwendung vgl. § 33 Abs. 2 +++)