Abschnitt 2 Allgemeine Angaben zum Wertpapierinstitut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Abschnitt 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes