Abschnitt 2 Allgemeine Angaben zum Wertpapierinstitut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Abschnitt 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Abschnitt 7 Angaben zu Wertpapierinstitutsgruppen und Finanzkonglomeraten
Abschnitt 8 Datenübersicht und Schlussvorschriften
§ 40 Datenübersicht - Digitale Gesetze
§ 40 Datenübersicht
Die auf das jeweilige Wertpapierinstitut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind vollständig auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in der Anlage 1 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ergänzen.