Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren
Abschnitt 5 Einleitung des Verfahrens
Abschnitt 6 Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft
Abschnitt 7 Verfahren bis zur Hauptverhandlung
Abschnitt 8 Hauptverhandlung
Abschnitt 9 Verfahren bei Disziplinargerichtsbescheid
Abschnitt 10 Gerichtliches Antragsverfahren
Abschnitt 11 Rechtsmittel
Abschnitt 12 Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen
Abschnitt 13 Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung
Abschnitt 14 Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
Abschnitt 15 Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen
Abschnitt 16 Kosten des Verfahrens
Teil 4 Schlussvorschriften
§ 78 Große Besetzung
Vor Anberaumung der Hauptverhandlung kann die oder der Vorsitzende der Truppendienstkammer durch Beschluss zwei weitere Richterinnen und Richter heranziehen, wenn dies nach Umfang oder Bedeutung der Sache geboten ist.