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Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (VertrGebErstG)
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
§ 2 Gebührensatz
§ 3 Patentsachen
§ 4 Gebrauchsmustersachen
§ 5 Markensachen
§ 6 Designsachen
§ 7 Topographieschutzsachen
§ 8 Sortenschutzsachen
§ 9 Gegenstand der Gebühren
§ 10 Erledigung der Beiordnung
§ 11 Vertretung bei bestimmten Terminen
§ 12 Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 13 Verfahren über die Erklärung der Nichtigkeit von Patenten und über Zwangslizenzen
§ 14 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
§ 4 Gebrauchsmustersachen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Gebrauchsmustersachen
In Gebrauchsmustersachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
1.
im Eintragungsverfahren: zu 10/10,
2.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
3.
im Löschungsverfahren: zu 15/10,
4.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Löschungsantrag: zu 20/10,
5.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.