Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
Abschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Abschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel
Abschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Anlage 8 (zu § 12) Muster
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
1.
Angaben zum Tier:
Tierart:.....
Rasse: .....
Geschlecht:.....
Alter:.....
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung*
Nicht Zutreffendes streichen.
.....
2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof ..... in ..... gebracht.
Das Tier
–
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
–
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein*
Nicht Zutreffendes streichen.
.
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en