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§ 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben - Digitale Gesetze
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (StRSaarEG)
Erster Teil Allgemeine Grundsätze Allgemeines Abgabenrecht
Zweiter Teil (weggefallen)
Dritter Teil (weggefallen)
Vierter Teil Besitz- und Verkehrsteuern
Fünfter Teil Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Vierter Teil: Besitz- und Verkehrsteuern
Zweiter Abschnitt: Körperschaftsteuer
§ 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.