Vierter Abschnitt Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)
Fünfter Abschnitt Wohnungsbau-Prämien
Sechster Abschnitt Bergmannsprämien
Siebenter Abschnitt Umsatzsteuer
Achter Abschnitt Beförderungsteuer
Neunter Abschnitt Kraftfahrzeugsteuer
Zehnter Abschnitt Bewertung
Elfter Abschnitt Vermögensteuer
Zwölfter Abschnitt Grundsteuer
Dreizehnter Abschnitt Erbschaftsteuer
Vierzehnter Abschnitt Lastenausgleichsabgaben
Fünfter Teil Schlußvorschriften
§ 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts - Digitale Gesetze
§ 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
Die Vorschriften des Ersten Abschnitts sind für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen entsprechend anzuwenden.