Vierter Abschnitt Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)
Fünfter Abschnitt Wohnungsbau-Prämien
Sechster Abschnitt Bergmannsprämien
Siebenter Abschnitt Umsatzsteuer
Achter Abschnitt Beförderungsteuer
Neunter Abschnitt Kraftfahrzeugsteuer
Zehnter Abschnitt Bewertung
Elfter Abschnitt Vermögensteuer
Zwölfter Abschnitt Grundsteuer
Dreizehnter Abschnitt Erbschaftsteuer
Vierzehnter Abschnitt Lastenausgleichsabgaben
Fünfter Teil Schlußvorschriften
§ 73 Schachtelgesellschaften
Bei Anwendung des § 9 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung vom 18. November 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 747) - Körperschaftsteuergesetz - bleibt § 23b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes außer Betracht.