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§ 19 Erlöschen der Anerkennung - Digitale Gesetze
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Teil Steuerberaterordnung
Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Vierter Teil Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
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Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 19 Erlöschen der Anerkennung
(1) Die Anerkennung erlischt durch
1.
Auflösung des Vereins;
2.
Verzicht auf die Anerkennung;
3.
Verlust der Rechtsfähigkeit.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.