Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Teil Steuerberaterordnung
Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Vierter Teil Schlussvorschriften
§ 16 Gebühren für die Anerkennung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.