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§ 17 Urkunde - Digitale Gesetze
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Inhaltsübersicht
Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Erster Abschnitt Ausübung der Hilfe in Steuersachen
Zweiter Abschnitt Lohnsteuerhilfevereine
Erster Unterabschnitt Aufgaben
Zweiter Unterabschnitt Anerkennung
§ 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit
§ 15 Anerkennungsbehörde, Satzung
§ 16 Gebühren für die Anerkennung
§ 17 Urkunde
§ 18 Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"
§ 19 Erlöschen der Anerkennung
§ 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
Dritter Unterabschnitt Pflichten
Vierter Unterabschnitt Aufsicht
Fünfter Unterabschnitt Verordnungsermächtigung
Zweiter Teil Steuerberaterordnung
Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Vierter Teil Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
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Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 17 Urkunde
Über die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein stellt die Aufsichtsbehörde eine Urkunde aus.