Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG)
Erster Abschnitt Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe
Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
§ 7 Vorrang der Amtsgeschäfte im Gemeinsamen Senat - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe
§ 7 Vorrang der Amtsgeschäfte im Gemeinsamen Senat
Die Tätigkeit im Gemeinsamen Senat geht der Tätigkeit an dem obersten Gerichtshof vor.