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Schlussformel - Digitale Gesetze
[object Object] (MTAPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Ausbildung
Teil 2 Staatliche Prüfung
Teil 3 Erlaubnisurkunde
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 100 Übergangsvorschrift
§ 101 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
Anlage 2 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie
Anlage 3 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik
Anlage 4 (zu § 1) Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin
Anlage 5 (zu § 3 Absatz 2) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
Anlage 6 (zu § 4 Absatz 2 und 3 und § 5 Absatz 1) Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen
Anlage 7 (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b) Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung
Anlage 8 (zu § 55 Absatz 1)
Anlage 9 (zu § 58 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Anlage 10 (zu § 70 Absatz 2)
Anlage 11 (zu § 73 Absatz 2)
Anlage 12 (zu § 88 Absatz 2)
Anlage 13 (zu § 95 Absatz 2)
Anlage 14 (zu § 99d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.