Erster Teil Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind
Zweiter Teil Vorschriften für ausländische Luftfahrzeuge
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 6
Ein Bruchteil des Eigentums an einem Luftfahrzeug kann mit einem Registerpfandrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.