Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Dritter Abschnitt Die Geltendmachung des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Vierter Abschnitt Übertragung, Änderung und Erlöschen des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Fünfter Abschnitt Die Erweiterung des Registerpfandrechts auf Ersatzteile von Luftfahrzeugen
Sechster Abschnitt Rechte aus Bergungs- und Erhaltungsmaßnahmen
Siebenter Abschnitt Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen, Verfahren
Achter Abschnitt Anwendbarkeit der Vorschriften anderer Gesetze
Zweiter Teil Vorschriften für ausländische Luftfahrzeuge
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 19
Wer die Berichtigung verlangt, hat die Kosten der Berichtigung des Registers und der dazu erforderlichen Erklärungen zu tragen, sofern sich nicht aus einem zwischen ihm und dem Verpflichteten bestehenden Rechtsverhältnis etwas anderes ergibt.