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§ 20 - Digitale Gesetze
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen (LuftFzgG)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Dritter Abschnitt Die Geltendmachung des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Vierter Abschnitt Übertragung, Änderung und Erlöschen des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug
Fünfter Abschnitt Die Erweiterung des Registerpfandrechts auf Ersatzteile von Luftfahrzeugen
Sechster Abschnitt Rechte aus Bergungs- und Erhaltungsmaßnahmen
Siebenter Abschnitt Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen, Verfahren
Achter Abschnitt Anwendbarkeit der Vorschriften anderer Gesetze
Zweiter Teil Vorschriften für ausländische Luftfahrzeuge
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug
§ 20
Die in § 18 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.