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Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Beirat
Zweiter Abschnitt Ausschüsse
§ 10 Berufung der Mitglieder
§ 11 Berufung der Stellvertreter
§ 12 Amtsdauer
§ 13 Vorsitz
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Einberufung
§ 16 Sitzung
§ 17 Hinderungsgründe
§ 18 Entscheidung
§ 19 Niederschrift
§ 20 Widerspruchsbescheid
§ 21 Beanstandung von Rechtsverstößen
§ 22 Erstattung der baren Auslagen, Pauschbetrag für Zeitaufwand
Dritter Abschnitt Schlußvorschrift
§ 19 Niederschrift - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Ausschüsse
§ 19 Niederschrift
Über die Ausschußsitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die Ort und Tag, Beginn und Ende der Sitzung, die Namen der Anwesenden und die getroffene Entscheidung enthalten muß. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.