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§ 1 Aufgaben - Digitale Gesetze
Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Beirat
Zweiter Abschnitt Ausschüsse
Dritter Abschnitt Schlußvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Beirat
§ 1 Aufgaben
Der Beirat berät die Künstlersozialkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Erfassung des versicherungs- und abgabepflichtigen Personenkreises und der Entscheidung über die Versicherungs- und Abgabepflicht.